Angeln im Rappenwörther Naturbecken – Nutzungsregeln bestätigt

Angeln nur bis 20:00 Uhr?

In letzter Zeit gab es immer wieder Klagen von Mitgliedern, dass sie nur bis 20:00 Uhr im Rappenwörther Naturbecken angeln durften. Nach 20:00 hätten sie das Gelände verlassen müssen. Dies ist nicht mit unserem Pachtvertrag und der baden-württembergischen Landesfischereiverordnung vereinbar. Deshalb hat sich Thomas A. Biletzki, Präsident des Anglervereins Karlsruhe e.V., an den Betrieb Karlsruher Bäder gewandt, und auf die gültigen Regeln hingewiesen.

Nutzungsregeln durch Betrieb Karlsruher Bäder bestätigt

Der Betrieb Karlsruher Bäder hat nun diese Regelungen bestätigt:

Sie (die Angler) dürfen das Badgelände während der Badesaison betreten, wenn die Kasse geöffnet ist, also zu den regulären Öffnungszeiten.
Die Angler haben sich auszuweisen (Erlaubniskarte des aktuellen Jahres AVK/AVD).

Angler, die zum Zeitpunkt der Schließung des Badebetriebes noch im Gelände sind, dürfen im Rahmen der gesetzlich erlaubten Angelzeiten auch drin bleiben – ein Ausgang durch die Drehtüren ist ja jederzeit gewährleistet.
Dies gilt nur für Berechtigte. Sonstige Begleitpersonen dürfen sich außerhalb der Öffnungszeiten nicht im Badgelände aufhalten.

Die Nutzung der badeigenen Einrichtungen ist untersagt. Sollte hier ein Missbrauch festgestellt werden, so werden wir dieser Person/diesen Personen den weiteren Zutritt verweigern und ein Haus- und Badeverbot aussprechen.

Wir weisen in dem Zusammenhang ergänzend auf die Richtlinien für Angelfischer hin:

Das Betreten des Freibades Rappenwört während des Badebetriebes ist nur gegen Vorzeigen der Angelerlaubnis und bei Mitführen des Angelgerätes gestattet. Begleitpersonen sind eintrittspflichtig. Wer die Badeeinrichtung benutzen will, muss Eintritt zahlen. Das Fischen sollte während des Badebetriebes innerhalb des Bades Rappenwört unterbleiben. Wird dennoch gefischt, darf sich der Angler nicht belästigt fühlen. Die Badegäste haben in dieser Zeit zu Wasser und zu Lande das Vorrecht.

Das Befahren des Badegeländes Rappenwört mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern ist nicht gestattet.

Wir bitten die Anglerinnen und Angler, sich entsprechend dieser Regeln zu verhalten.

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